Ein Halteverbot ist in nicht zwingend notwendig. Wenn Du einen Container auf öffentliches Straßenland stellen möchtest, ist ein Halteverbot oft vorteilhaft, um Platz für den Container und die Arbeiten freizuhalten. Du kannst das Halteverbot mit dem Container bei uns bestellen. Ein Halteverbot ist keine Stellgenehmigung. Für die Stellgenehmigung informiere dich hier.
Category: Allgemein
Bei dieser Frage müssen wir zwischen gewerblichen und privaten Aufträgen unterscheiden. Gewerbe: Die Bestellung eines Abfallcontainers ist für Unternehmen gemäß dem Einkommensteuergesetz (EStG) als Betriebsausgabe steuerlich absetzbar. Sie können – wie andere betriebliche Aufwendungen auch – von den Betriebseinnahmen abgezogen bzw. abgesetzt werden. Privat: Hier ist die Sache etwas komplizierter: Steht bei der Containerbestellung die […]
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