Bei dieser Frage müssen wir zwischen gerwerblichen und privaten Aufträgen unterscheiden.
Gewerbe: Die Bestellung eines Abfallcontainers ist für Gewerbebetriebe steuerlich absetzbar, wie jede andere betriebliche Aufwendung auch.
Privat: Hier ist die Sache etwas komplizierter. Steht bei der Containerbestellung die Entsorgung im Vordergrund findet keine Steueranrechnung statt. Handelt es sich allerdings um eine Nebenleistung der Hauptleistung, ist die Entsorgungsleistung begünstigt. Lässt Herr Lange zum Beispiel eine als Hauptleistung eine Badsanierung durchführen, ist der Abtransport des Bauschutt lediglich eine Nebenleistung. Auf die Entsorgungsdienstleistung erhält Herr Lange eine 20% Steueranrechnung.