Bei dieser Frage müssen wir zwischen gewerblichen und privaten Aufträgen unterscheiden.
Gewerbe: Die Bestellung eines Abfallcontainers ist für Unternehmen gemäß dem Einkommensteuergesetz (EStG) als Betriebsausgabe steuerlich absetzbar. Sie können – wie andere betriebliche Aufwendungen auch – von den Betriebseinnahmen abgezogen bzw. abgesetzt werden.
Privat: Hier ist die Sache etwas komplizierter: Steht bei der Containerbestellung die Entsorgung im Vordergrund, sind die Kosten dafür nicht von der Steuer absetzbar. Also, wenn Du einfach einen Container bestellst, um bestimmte Abfälle zu entsorgen. Handelt es sich allerdings um eine Nebenleistung der Hauptleistung, ist die Entsorgungsleistung nach § 35a EStG steuerlich begünstigt.
Ein Beispiel: Du lässt Dein Badezimmer von einer Handwerksfirma sanieren und in der Rechnung ist die Entsorgung mit x Euro ausgewiesen. Hier ist der Abtransport des Bauschutts lediglich eine Nebenleistung. Auf diese Entsorgungsdienstleistung kannst Du eine Steueranrechnung in Höhe von 20 Prozent (höchstens 1.200 Euro) geltend machen.