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Was ist eine AVV-Nummer?

Mit der AVV-Nummer bekommt jede Abfallart eine eigene Nummer zur Identifikation zugeordnet. Die Kurzform AVV steht dabei für die sogenannte Abfallverzeichnis-Verordnung, in der alle Vorgaben dazu rechtlich verankert sind. Sie ist Teil des Europäischen Abfallverzeichnisses.

Die AVV-Nummer besteht aus sechs Ziffern – dem Abfallschlüssel – und dient sowohl der Bezeichnung von Abfällen als auch der Einstufung nach ihrer Gefährlichkeit. Dabei beschreiben die ersten beiden Ziffern stets das Kapitel bzw. die Hauptkategorie. Aktuell werden im Abfallverzeichnis 20 Hauptkategorien mit den Ziffern 01 bis 20 gelistet. Dazu gehören zum Beispiel „Bau- und Abbruchabfälle” mit der Nummer 17 oder „Siedlungsabfälle” mit der Nummer 20.

Die auf die Hauptkategorie folgenden zwei Ziffern beschreiben wiederum bestimmte Untergruppen. Unter der Hauptkategorie 17 „Bau- und Abbruchabfälle” folgt zum Beispiel die Untergruppe „Beton, Ziegel, Fliesen und Keramik” mit der AVV 17 01.

Zum Schluss kommen die letzten beiden Ziffern des Abfallschlüssels ins Spiel. Die vollständige sechsstellige AVV beschreibt dann eine ganz spezifische Abfallart. Zum Beispiel „Beton” mit der AVV 17 01 01.

Auch gefährliche Abfallarten werden auf diese Weise ausgewiesen. Passend zum bisherigen Beispiel wäre da die AVV 17 01 06 mit der Bezeichnung „Gemische aus oder getrennte Fraktionen von Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik, die gefährliche Stoffe enthalten”.

Wichtig: Für jede Abfallart gibt es immer nur eine AVV-Nummer.