Die Haftung bei einer Entsorgung ist unterschiedlich geregelt. Je nach Situation haftet entweder entsorgo bzw. ihre gesetzlichen Vertreter oder der Kunde. Im Nachfolgenden möchten wir auf die unterschiedlichen Fälle und ihre Haftungsbedingungen eingehen.
In folgenden Fällen haftet entsorgo:
- Bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Schäden, die durch entsorgo oder ihre Vertreter verursacht wurden.
- Bei Ansprüchen im Sinne des Produkthaftungsgesetzes – d.h. wenn durch ein fehlerhaftes Produkt seitens entsorgo, z.B. ein defekter Container, Schäden an einer Person oder Sache entstehen.
- Für andere Schäden im Falle einfacher Fahrlässigkeit, wenn wesentliche Vertragspflichten verletzt wurden. Die Haftung ist dabei auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt.
In folgenden Fällen haftet der Kunde:
- Bei Schäden, die durch eine falsche oder unvollständige Bezeichnung des zu entsorgenden Abfalls entstehen. Zum Beispiel, wenn Abfall nachträglich sortiert werden muss oder – nicht angemeldete – gefährliche Stoffe darin vorkommen.
- Für Kosten, die durch die falsche Befüllung von Abfallcontainer entstehen (z.B. einseitige Beladung des Containers).
- Bei Schäden an den für die Abfälle zur Verfügung gestellten Behältern sowie für den Verlust von Behältern und Zubehör.
- Grundsätzlich für jegliche Abweichung von den Füll- und Stellbedingungen, die zu einem Schaden oder Mehraufwand führt.
- Für vom Kunden verschuldete Mehraufwände, die durch Leerfahrten oder Wartezeiten resultieren.